1 Geltungsbereich und Begriffe
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Afshin Omidvar / Shino Photography (nachfolgend Dienstleister) mit Sitz im Entenfangweg 2, 30419 Hannover und dem Auftraggeber über Foto- und Videoproduktionen, Content-Produktionen, Postproduktion, Retusche, Schnitt, Beratung sowie die Lizenzierung von Bild-, Video- und Tonmaterial.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Dienstleister ihnen in Textform ausdrücklich zugestimmt hat.
1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu überwiegend privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist, wer bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Textform im Sinne dieser AGB bedeutet Textform nach § 126b BGB (z.B. E-Mail).
2 Vertragsschluss und Angebotsgrundlage
2.1 Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch Bestätigung des Angebots in Textform (z.B. E-Mail), durch schriftliche Beauftragung, durch elektronische Annahme im Kundencenter des Dienstleisters (insbesondere durch aktive Bestätigung der Einbeziehung dieser AGB) oder durch Leistungsbeginn auf Wunsch des Auftraggebers.
2.3 Leistungsumfang, Termine, Vergütung, Lieferformate, Korrekturen und Nutzungsrechte ergeben sich vorrangig aus dem Angebot. Diese AGB ergänzen das Angebot.
2.4 Im Zweifel gilt folgende Rangfolge: (1) Angebot/Leistungsbeschreibung, (2) diese AGB, (3) gesetzliche Regelungen.
3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle zur Durchführung erforderlichen Informationen, Materialien, CI-Vorgaben, Zugänge, Ansprechpartner und Freigaben zur Verfügung.
3.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass Dreh-/Shootingorte zugänglich sind und erforderliche Genehmigungen, Rechte und Einwilligungen (Location, Hausrecht, Personen, Marken, Kunst, Musik, ggf. Drohnenregelungen) vorliegen.
3.3 Verzögerungen, die aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers entstehen, verlängern Fristen angemessen. Fixtermine (z.B. Messe-Deadline, Kampagnenstart) sind ausdrücklich vorab als Fixtermine zu benennen.
3.4 Entstehen dem Dienstleister durch fehlende/verspätete Mitwirkung Mehrkosten oder Mehraufwand, werden diese nach Aufwand berechnet.
4 Leistungserbringung, künstlerischer Spielraum
4.1 Der Dienstleister erbringt die vereinbarten Leistungen nach professionellem Standard. Ein bestimmter kreativer Stil oder eine konkrete Wirkung wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich als verbindliche Beschaffenheit im Angebot vereinbart ist.
4.2 Bei Reportagen/Events obliegt die Motiv- und Motivauswahl dem Dienstleister. Der Auftraggeber erhält die im Angebot vereinbarte Anzahl finaler Dateien bzw. finaler Videos.
5 Wartezeiten, Stillstand, Verspätungen
5.1 Arbeitszeit umfasst auch Warte- und Stillstandzeiten, sofern der Dienstleister aufgrund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers oder von ihm beauftragter Dritter nicht sinnvoll weiterarbeiten kann (z.B. verspäteter Drehstart, fehlende Freigaben, fehlende Produkte/Personen, Ablaufänderungen, interne Abstimmungen).
5.2 Diese Zeiten werden zum vereinbarten Stundensatz/Tagessatz berechnet. Sofern kein Satz vereinbart ist, gilt der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung übliche Satz des Dienstleisters (Preisliste/Tagessatz).
5.3 Der Auftraggeber trägt das Risiko interner Verzögerungen im eigenen Verantwortungsbereich.
6 Postproduktion, Retusche, Schnitt, technische Grenzen
6.1 Standardbearbeitung umfasst typischerweise Farb- und Lichtoptimierung, Zuschnitt sowie technische Optimierungen.
6.2 Retusche und weitergehende Bearbeitung erfolgen im vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber erkennt an, dass nicht jede gewünschte Veränderung technisch, qualitativ oder rechtlich möglich ist.
6.3 Der Bearbeitungsaufwand richtet sich nach dem im Angebot kalkulierten Zeit- und Preisrahmen. Mehrwünsche und Zusatzaufwand werden gesondert nach Aufwand vergütet.
7 Musik, Lizenzen, Fremdmaterial, Songwechsel
7.1 Vor Schnittbeginn ist verbindlich zu klären, welche Musik verwendet wird und wer die erforderlichen Nutzungsrechte erwirbt. Ohne geklärte Musik-/Lizenzlage ist der Dienstleister berechtigt, Schnittbeginn und Lieferfristen entsprechend zu verschieben.
7.2 Stellt der Auftraggeber Musik, Stockmaterial, Clips, Bilder, Fonts, Templates oder sonstiges Fremdmaterial bereit, sichert er zu, hierfür die notwendigen Rechte im geplanten Nutzungsumfang zu besitzen. Der Auftraggeber trägt die redaktionelle und rechtliche Verantwortung für dieses Material und stellt den Dienstleister von Ansprüchen Dritter frei.
7.3 Änderungswünsche zur Musik nach Beginn des rhythmusrelevanten Schnitts gelten als Leistungsänderung. Inklusive Korrekturschleifen umfassen in diesem Fall nicht den kompletten Neu-Schnitt bzw. die Neu-Adaption an einen neuen Song. Der Mehraufwand wird nach Aufwand berechnet, sofern der Grund nicht vom Dienstleister zu vertreten ist.
8 Korrekturschleifen, Feedback, Abnahme
8.1 Anzahl und Umfang inklusiver Korrekturschleifen ergeben sich aus dem Angebot. Sofern nicht geregelt, ist eine Korrekturschleife enthalten.
8.2 Eine Korrekturschleife bedeutet gebündeltes Feedback zu einer Version. Fortlaufende Einzelanweisungen über mehrere Tage oder widersprüchliche Änderungen gelten als zusätzliche Schleifen.
8.3 Abnahme: Der Dienstleister kann nach Lieferung der finalen Version (oder einer zur Abnahme geeigneten Version) den Auftraggeber in Textform zur Abnahme auffordern und ihm hierfür eine angemessene Frist setzen. Erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach Zugang der Abnahmeaufforderung keine Rückmeldung in Textform, gilt das Werk als abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist mindestens einen Mangel in Textform rügt. Bei Verbraucheraufträgen gilt dies nur, wenn der Auftraggeber in der Abnahmeaufforderung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen wurde.
8.4 Technische Fehler, die der Dienstleister zu vertreten hat, werden kostenfrei behoben.
8.5 Spätere Änderungen nach Abnahme sind kostenpflichtig, sofern sie nicht auf einem vom Dienstleister zu vertretenden Mangel beruhen.
9 Lieferung, Formate, Bereitstellung, Archiv
9.1 Lieferfristen beginnen erst, wenn alle notwendigen Mitwirkungen und Freigaben vorliegen (z.B. Auswahl, Musikfreigabe, Materiallieferung).
9.2 Lieferung erfolgt in den im Angebot vereinbarten Formaten. Rohdaten (RAW, LOG, Projektdateien) werden grundsätzlich nicht herausgegeben; Ausnahmen nur gegen Zusatzvergütung und gesonderte Vereinbarung.
9.3 Downloadlinks/Galerien stehen mindestens 14 Tage bereit, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist. Der Auftraggeber ist zur zeitnahen Datensicherung verpflichtet.
9.4 Eine Archivierung ist nur im vereinbarten Umfang geschuldet. Ohne Vereinbarung kann der Dienstleister Rohdaten/Projektdateien nach 2 Wochen ab Rechnungsbegleichung löschen. Von einer Löschung ausgenommen bleiben Unterlagen, die der Dienstleister aus gesetzlichen Gründen aufbewahren muss (z.B. rechnungsbezogene Unterlagen).
10 Vergütung, Zusatzkosten, Abrechnung
10.1 Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
10.2 Zusatzleistungen (Mehrarbeit, zusätzliche Korrekturen, Wartezeiten, Erweiterung Nutzungsrechte, zusätzliche Exporte, Reisekosten, Fremdkosten) werden nach Angebot oder nach Aufwand berechnet.
10.3 Der Dienstleister ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen.
10.4 Spätestens drei Wochen nach dem Shooting bzw. nach der ersten erbrachten Teilleistung ist der Dienstleister berechtigt, die vereinbarten Leistungen sowie bereits zusätzlich erbrachte Leistungen abzurechnen, auch wenn die Fertigstellung einzelner Teile wegen fehlender Mitwirkung/Freigaben des Auftraggebers verzögert ist.
10.5 Leistungen, die der Dienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht erbringen kann, werden nicht berechnet. Bereits erbrachte, nutzbare Teilleistungen bleiben hiervon unberührt.
11 Zahlungsbedingungen und Nutzung vor Zahlung
11.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart.
11.2 Nutzungsrechte werden grundsätzlich erst nach vollständiger Zahlung eingeräumt, sofern nicht im Angebot ausdrücklich abweichend geregelt.
11.3 Eine vorläufige Nutzung vor vollständiger Zahlung kann der Dienstleister aus Kulanz erlauben. Diese Erlaubnis ist jederzeit widerruflich und endet automatisch bei Zahlungsverzug. Ab Verzug ist jede Nutzung zu unterlassen; bereits veröffentlichte Inhalte sind im zumutbaren Umfang zu entfernen oder zu sperren. Gesetzliche Ansprüche (Unterlassung, Schadensersatz) bleiben unberührt.
11.4 Eine pauschale Vertragsstrafe wird nicht vereinbart. Schadensersatz richtet sich nach dem konkret entstandenen Schaden bzw. nach den gesetzlichen Grundsätzen (z.B. Lizenzanalogie).
12 Storno, Verschiebung, Ausfall, bereits entstandene Kosten
12.1 Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Pauschalen bezogen auf das vereinbarte Honorar (ohne bereits entstandene Fremdkosten):
- mehr als 5 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 0 Prozent
- 5 bis 4 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 30 Prozent
- 3 bis 2 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 60 Prozent
- 48 bis 24 Stunden vor Leistungsbeginn: 80 Prozent
- weniger als 24 Stunden vor Leistungsbeginn oder Nichterscheinen (No-Show): 100 Prozent
12.2 Bei Verschiebungen durch den Auftraggeber können Verschiebungskosten berechnet werden, sofern dies im Angebot geregelt ist. Bereits entstandene Kosten sind in jedem Fall zu erstatten.
12.3 Bereits entstandene Kosten (Reise, Unterkunft, Studio/Location, Technikmieten, Assistenten, Freelancer, Genehmigungen, sonstige Fremdkosten) sind auch bei Ausfall, Stornierung oder Verschiebung vom Auftraggeber zu tragen.
12.4 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
13 Nutzungsrechte, Buyout, Portfolio, Namensnennung
13.1 Umfang, Dauer, Gebiet und Medien der Nutzungsrechte ergeben sich aus dem Angebot.
13.2 Der Dienstleister bleibt Urheber der erstellten Werke (Foto/Video) und behält die Urheberpersönlichkeitsrechte. Der Auftraggeber ist zur Urhebernennung verpflichtet, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wird. Soweit eine Nennung im konkreten Medium praktisch nicht möglich oder unzumutbar ist, ist eine gleichwertige, branchenübliche Nennung zu wählen.
13.3 Der Dienstleister darf die Arbeiten zu Eigenwerbung (Portfolio, Website, Social Media, Showreels) verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform widerspricht oder im Angebot abweichend geregelt ist. Dies gilt nur, soweit Rechte Dritter (z.B. abgebildete Personen, NDAs, Marken) dem nicht entgegenstehen; bei NDAs/Vertraulichkeit ist eine gesonderte Freigabe nötig.
14 Einsatz von Mitarbeitern, Freelancern und Unterauftragnehmern (auch Ausland)
14.1 Der Dienstleister darf zur Leistungserbringung qualifizierte Mitarbeiter, Freelancer und Unterauftragnehmer einsetzen (z.B. Second Shooter, Editor, Colorist, Retoucher), einschließlich Dienstleister im Ausland und über Plattformen, sofern keine abweichende Vereinbarung in Textform getroffen wurde.
14.2 Der Dienstleister wählt eingesetzte Personen sorgfältig aus und verpflichtet sie zur Vertraulichkeit.
14.3 Eine Weitergabe von Projektinformationen und Daten an eingesetzte Personen erfolgt nur, soweit dies zur Bearbeitung und Vertragserfüllung erforderlich ist (Need-to-know-Prinzip).
14.4 Soweit personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden, erfolgt der Einsatz von Unterauftragnehmern im Rahmen der Regelungen zur Auftragsverarbeitung nach Ziff. 17.3.
14.5 Eine Bearbeitung kann auch außerhalb der EU/des EWR erfolgen. Soweit hierbei personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies unter Beachtung der DSGVO, einschließlich erforderlicher vertraglicher Sicherungen (z.B. Standardvertragsklauseln), soweit erforderlich.
14.6 Bei Auftragsverarbeitung kann der Dienstleister Unterauftragnehmer im Rahmen einer allgemeinen Genehmigung einsetzen. Der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund in Textform widersprechen. In diesem Fall vereinbaren die Parteien einen alternativen Workflow; hierdurch können Mehraufwand, längere Bearbeitungszeiten und/oder zusätzliche Kosten entstehen.
15 KI-Tools und serverbasierte Verarbeitung (Cloud/Drittanbieter)
15.1 Der Dienstleister darf zur Produktion und Postproduktion technische Hilfsmittel und KI-gestützte Tools einsetzen (z.B. Auswahlhilfe, Entrauschen, Upscaling, Stabilisierung, Transkription, Untertitel, Masken), sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
15.2 Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass beim Einsatz externer, serverbasierter Dienste Inhalte (z.B. Bild-, Video- oder Audiodaten) an Drittanbieter übermittelt und dort verarbeitet werden können. Dies kann auch eine Verarbeitung außerhalb der EU/des EWR beinhalten.
15.3 Der Dienstleister nutzt, soweit verfügbar und praktikabel, geeignete Einstellungen (z.B. private Projekte, Zugriffsbeschränkungen) und übermittelt nur die für den jeweiligen Arbeitsschritt erforderlichen Inhalte/Teile.
15.4 Der Dienstleister nutzt Kundenmaterial nicht zu eigenen Trainingszwecken für öffentlich zugängliche Modelle. Soweit Drittanbieter nach ihren Nutzungsbedingungen Inputs/Outputs zur Bereitstellung und Verbesserung des Dienstes verarbeiten, gilt Ziff. 15.5.
15.5 Wenn der Auftraggeber eine Verarbeitung über bestimmte Drittanbieter, eine Verarbeitung außerhalb der EU/des EWR oder eine Verarbeitung, bei der eine solche Anbieter-Nutzung nicht praktikabel ausgeschlossen werden kann, nicht wünscht, muss er dies vor Leistungsbeginn in Textform mitteilen. In diesem Fall wird ein alternativer Workflow vereinbart; hierdurch können Mehraufwand, längere Bearbeitungszeiten und/oder zusätzliche Kosten entstehen.
15.6 Bei besonders vertraulichen Inhalten (z.B. Geschäftsgeheimnisse) oder sensiblen personenbezogenen Daten soll der Auftraggeber den Dienstleister vorab in Textform darauf hinweisen, damit ein geeigneter Workflow festgelegt werden kann.
16 Haftung
16.1 Der Dienstleister haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
16.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
16.3 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
16.4 Der Dienstleister haftet nicht für Leistungsstörungen, Verzögerungen oder Schäden, die auf fehlende/verspätete Mitwirkung des Auftraggebers, fehlerhafte Vorgaben/Materialien oder nicht vorliegende Rechte/Genehmigungen gemäß Ziff. 3 zurückzuführen sind.
16.5 Der Auftraggeber haftet für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von Equipment, Technik, Requisiten, Hintergründen, Sets oder sonstigen Materialien des Dienstleisters, soweit diese aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter, Beauftragten, Gäste oder sonstiger Dritter stammen, die sich auf Veranlassung oder im Einflussbereich des Auftraggebers am Einsatzort befinden. Dies gilt nicht, soweit der Schaden überwiegend durch den Dienstleister verursacht wurde (z.B. unsachgemäße Aufstellung oder fehlende Sicherung trotz erkennbarer Gefahrenlage). Der Auftraggeber trägt in diesen Fällen die erforderlichen Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten (Zeitwert/Marktwert) einschließlich notwendiger Ausfall- und Folgekosten, soweit diese angemessen und nachweisbar sind.
17 Datenschutz und Vertraulichkeit
17.1 Personenbezogene Daten werden zur Vertragsdurchführung verarbeitet. Weitere Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Dienstleisters.
17.2 Beide Parteien behandeln nicht-öffentliche Projektinformationen vertraulich. Der Dienstleister darf Projektinformationen und Daten
a) an eingesetzte Mitarbeiter, Freelancer und Unterauftragnehmer weitergeben, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist und diese zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden, sowie
b) an externe Hosting-/Cloud-/Tool-Anbieter übermitteln, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.
17.3 Soweit der Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Der Einsatz von Unterauftragnehmern/Tool-Anbietern erfolgt im Rahmen der AVV und nach den dort vereinbarten Genehmigungsregelungen.
17.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Weitergabe der überlassenen Inhalte berechtigt ist und erforderliche Einwilligungen/Rechte (insbesondere bei Personenabbildungen, bestätigt durch Modelrelease soweit erforderlich, Tonaufnahmen, Marken/Logos) vorliegen.
17.5 Zusätzliche Vertraulichkeitsanforderungen (z.B. NDA, Sperrlisten bestimmter Dienstleister/Tools, ausschließliche EU-Verarbeitung) gelten nur, wenn sie vor Leistungsbeginn in Textform vereinbart wurden.
18 Verbraucherhinweise Widerruf
18.1 Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält er die Widerrufsbelehrung separat. Bei Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht unter Voraussetzungen erlöschen, insbesondere wenn der Auftraggeber ausdrücklich verlangt, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird.
19 Schlussbestimmungen
19.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
19.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung. Die übrigen Bestimmungen bleiben wirksam.
19.3 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Dienstleisters.
19.4 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte bestehen nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
19.5 Mit Bestätigung des Angebots in Textform, elektronischer Annahme im Kundencenter, Beauftragung oder Leistungsbeginn erkennt der Auftraggeber diese AGB als einbezogen an.
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